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Die Abnahme der Jägerprüfung ( § 15 Abs. 5 des BJG ) sowie der
Falknerprüfung obliegt der Zentralen Prüfungsbehörde am Amt
für Landwirtschaft und Forsten in Landshut.
Für die Jägerprüfung einschließlich der Anmeldung und der
Erteilung des Prüfungszeugnisses wird eine Prüfungsgebühr in Höhe
von 280.- € erhoben. Für jede Wiederholung des mündlichen
Prüfungsteils wird eine Gebühr von 150.- € erhoben. Für jede
Wiederholung des praktischen Prüfungsteils wird eine Gebühr von 70.- €
erhoben. Die Gebühr ist mit der Anmeldung fällig.
Die Bewerber für die Jäger- und Falknerprüfung haben sich mindestens 4
Wochen vor dem festgesetzten Termin bei der Prüfungsbehörde schriftlich Anzumelden,
hierfür sind die von der Prüfungsbehörde herausgegebenen einheitlichen
Formulare zu verwenden.
Voraussetzungen zur Anmeldung sind
- der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- die Vollendung des 15. Lebensjahres
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- der Nachweis über die Teilnahme an einer jagdlichen Ausbildung
- der Nachweis über das Erfüllen der Anforderungen in der Schießausbildung
- der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für die Fallenjagd
Die jagdliche Ausbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen, dabei müssen auf den
praktischen Teil mindestens 60 Stunden entfallen.
Beim Flintenschießen sind mindestens 250 Wurftauben ( Trap od. Skeet ) zu beschießen,
hierbei müssen in einer 10er Serie mindestens 3 Treffer erzielt werden.
Beim Schießtraining "flüchtender Überläufer" müssen
bei einer 10er Serie mindestens 3 Treffer innerhalb des Trefferfeldes ( Ringe ) liegen.
Mit Kurzwaffen ( Pistole & Revolver ) sind mindestens jeweils 5 Schüsse auf die Scheibe abzugeben.
Weiterhin sind mindestens 5 Schüsse auf eine jagdliche Realfilmsequenz in einem Schießkino abzugeben.
PRüfungsfächer
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und mündlichen Teil folgender Sachgebiete :
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik
- Handhabung und Pflege, sowie Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition
- Jagd und Fanggeräte
- Jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand
- Biologie der Wildarten
- Erkennungsmerkmale und Anatomie
- Lebensweise, Verhalten, Fortpflanzung
- Lebensräume
- Rechtliche Vorschriften
- Jagdrecht
- Tier-, Natur- und Artenschutzrecht, Landschaftspflegerecht
- Vorschriften über Hygiene bei der Gewinnung und Umgang mit Fleisch, sowie der Abgabe von Fleisch von freilebendem Wild
- Wildhege, Jagdbetrieb und jadliche Praxis
- Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraumes und der Feldflur
- Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
- Hegemaßnahmen und Fütterung
- Jagdarten, Ansprechen des Wildes
- Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes
- Wildseuchen und Wildkrankheiten
- Jagdhundewesen
- Haltung, Erziehung und Fütterung von Jagdhunden
- Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
- Brauchbarkeitsprüfung
- Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung mit Hunden
- Naturschutz, Landbau, Forstwesen
- Natur und Artenschutz
- Landbau
- Forstwesen, insbesondere Waldbau
- Wild und Jagdschadensverhütung
Jägerprüfung – schriftlicher Teil
Der schriftliche Prüfungsteil wird im Antwort- Wahl Verfahren ( Multiple-Choice- Verfahren )
anhand eines Fragebogens mit separatem Antwortblatt durchgeführt. Die Bewerber haben 100 Fragen
( 16 je Sachgebiet ) durch ankreuzen auf dem Antwortblatt zu beantworten. Die Fragen werden aus
dem veröffentlichten Fragenkatalog mit Musterlösung ausgewählt. Die Arbeitszeit
beträgt 100 Minuten. Mindestens 75 Fragen müssen richtig beantwortet werden.
Der Fragenkatalog ist öffentlich zugänglich und kann hier heruntergeladen werden:
Siehe auch Hinweise zum Fragenkatalog unter
www.forst.bayern.de
Jägerprüfung – mündlicher Teil
Im mündlichen Teil der Prüfung werden 2 Bewerber gemeinsam geprüft.
Die Prüfungsdauer beträgt je Sachgebiet und Bewerber mindestens 10 Minuten.
Bewerber, deren Leistungen in einem oder mehreren Sachgebieten mit "ungenügend"
oder in 2 Sachgebieten mit "mangelhaft" bewertet wurden, haben die mündliche
Prüfung nicht bestanden.
Jägerprüfung – praktischer Teil
Der praktische Teil besteht aus der Disziplin Handhabung der Waffen, sowie das Büchsenschießen.
Beim Büchsenschießen sind 4 Schüsse, davon 2 sitzend aufgelegt und 2 stehend
angestrichen auf 100 Meter abzugeben.
Es müssen mindestens 3 Schüsse im 8. 9. oder Zehnerring liegen.
Wurden die Anforderungen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf des praktischen Teils einmal wiederholt werden.
Wiederholung von Prüfungsteilen
Innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils können der mündliche und der
praktische Teil der Prüfung jeweils zwei mal wiederholt werden.
Die ausführliche Prüfungsordnung finden sie unter
www.forst.bayern.de
Interessiert?
Helmut Krebs - kursleiter@bjv-lohr.de - Tel. 09351 601270
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