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Spätestens wenn an Ihrem Auto permanent die Bremsschläuche
und Zündkabel angeknabbert oder durchgebissen sind - oder sich
im Dachboden ein Marder mit starken nächtlichen Aktivitäten
(massiver Lärm) und immenser Geruchsentwicklung durch seine Hinterlassenschaften,
eingenistet hat, benötigt auch der "Normalbürger"
einmal einen Fallenjäger.
Überall dort wo Mensch- od. Haustier durch den Einsatz von Schußwaffen
gefährdet werden können, in sog. befriedeten Bezirken ruht
die Jagd. Dies kann nur auf Antrag von der unteren Jagdbehörde
geändert werden.
Als Ausnahme ist die Fallenjagd zugelassen - aber nur dann, wenn das
zu fangende Wild gerade keine Schonzeit geniest und der zuständige
Jagdpächter oder die untere Jagdbehörde ihr Einverständnis
erteilen. Eine Aufhebung der Schonzeit ist vom Landratsamt so gut wie
nicht zu erhalten.
Die Fallenjagd (außer Mausefallen !!) darf heute nur noch von
speziell ausgebildeten Jägern die an einem Fallenlehrgang teilgenommen
haben, ausgeübt werden.
Bei der Totschlagfalle sind große Sicherheitsvorkehrungen nötig,
damit kein Mensch, Hund od. Katze gefangen wird. Die Horrorbilder in
den Illustrierten, in der ein Tier mit der Pfote in der Falle jämmerlich
leidet, sind schon seit Jahrzehnten vorbei, da nur Fallen benutzt werden
dürfen, die sofort töten.
Weit ungefährlicher sind die Lebendfangfallen, die sog. Kastenfalle.
Sie fängt das Wild unversehrt - lebend und so kann z.B. der Marder
vom Dachboden wieder in den Wald verbracht werden
Daß alle fängisch aufgestellten Fallen täglich kontrolliert
werden müssen ist selbstverständlich. Weiterhin müssen
alle Totschlagfallen registriert sein um sie dem jeweiligen Besitzer
zuordnen zu können - sie werden alle fünf Jahre auf Funktion
und Sicherheit vom Fallenbeauftragten geprüft und dem Landratsamt
gemeldet.
All diese Maßnahmen reduziert die Fallenjäger auf eine kleine
Gruppe, die aber absolute Fachmänner in Sachen Fangjagd sind.
Der Fallenjagdbeauftragte und Lehrer in der Jägerschule Lohr a.
Main ist bei uns :
Hubert Helfrich
Tel. 09352 7570
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