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In Lohr, bedingt durch seine forstliche Tradition, fand der Jagdschutzgedanke
ebenfalls begeisterte Aufnahme.
In der Presse ist nachzulesen:
....Im März 1877 wurde in Lohr die Gründung eines
Jagdschutzvereines eingeleitet, bei dem sich 30 Jagdberechtigte zur
Teilnahme bereit erklärten.
...Am 5. Mai 1877 gründet sich der Jagdschutzverein
definitiv, als Vorstand wurden Forstmeister Renner, als Kassier Kaufmann
Michel, in den Ausschuss Oberförster Fürther und Gustav Rexroth
, als Ersatzleute die Oberförster Neblich (Pflochsbach), Oberförster
Schäfer (Frammersbach) und Oberförster Kümmel (Partenstein)
gewählt.
... Im Juni, der Jagdschutzverein Lohr hatte bereits eine
große Ausdehnung gewonnen, ging man den Schlingenstellern zu Leibe,
die Vorschriften über die Ausübung und Behandlung der Jagden
wurden schärfer überwacht um dadurch den Gemeinden gleichmäßige
und ständige Jahreseinnahmen zu sichern. Der Jagdschutzverein lobte
Belohnungen für Flurwächter, Polizei- und Sicherheitsorgane
aus, wenn auf ihre Anzeige hin ein Jagdfrevler oder Schlingensteller
bestraft wurde oder gestohlenes oder zur Hegezeit geschossenes Wild
"confisziert" und der Täter zur Anzeige gebracht und
verurteilt werden konnte.
..Am 25 Juni 1902 ... Eine Belohnung bis zu 100.- Mark zahlt
der Bayer. Jagdschutzverband jedem, welcher Anzeige über Wildfrevel,
Hehlerei, Kauf oder Verkauf von gefreveltem Wild macht, so dass gerichtliche
Verfolgung möglich wird.
Aktenkundig im königlichen Bezirksamt Lohr sind die damaligen
Jagdpächter für die Pachtperiode 1876 - 1885 der drei Reviere
der Lohrer Gemarkung:
Herr Spitalverwalter Müller für den Schwebberg,
2134 tagw. 40M
Herr von Kissling, Fabrikbesitzer in Partenstein für den Dickeron
5335 tagw. 40M
Herr Eduard Rexroth, Fabrikbesitzer Lohr für den Müsselberg,
4005 tagw. 64 M
Seit mehr als 125 Jahren hatten Lohrer Jäger große städt.
Reviere in ununterbrochener Pacht über viele Jahrzehnte. Sie wurden
im Stadtarchiv als Jagdgesellschaften oder als Jagdkompanien geführt
und waren angesehene Fabrikbesitzer, Bürger, Hoteliers, Beamte
und Holzkaufleute.
Die nationalsozialistische Zeit von 1933 - 1945 war das Ende von gewachsenen
Vereinen oder Vereinigungen. So wurden die Jäger in der "Deutschen
Jägerschaft" zwangsverpflichtet und das Reichsjagdgesetz vom
3. Juni 1934 brachte u.a.
- den Kugelschuss auf Schalenwild
- die Hegepflicht
- die Jägerprüfung
- Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Jägerschaft
- Versicherungsschutz
- Pflichtschießen
- Jägerappelle und
- Lohr wurde in vier Hegeringe eingeteilt (2x Lohr, Frammersbach und
Erlenbach)
Der totale Zusammenbruch nach dem Kriegsende am 8. Mai 1945, brachte ein
totales Jagdverbot. Die Jäger mussten ihre Waffen der Besatzungsmacht
abliefern und waren recht- und revierlos geworden.
1947 sammelten sich die Lohrer Jäger wieder langsam, integrierten
heimatvertriebene Jäger in ihren Reihen und fanden Anschluss im
Unterfränkischen Jagdverband. Seit 1950, so weisen es die Beitragszahlungen
aus, gehören wir dem heutigen Landesjagdverband Bayern e.V. als
Kreisgruppe "Jagdschutz- und Jägerverband Lohr a. Main e.
V". an.
Die Vorstände des Bayerischen Jagdschutz- und Jägerverbandes
Lohr a. Main waren ab 1947:
- Forstmeister Max Vollstädt
- Zolloberinspektor Bullheller
- Holzkaufmann Xaver Knott
- Forstmeister Rehack
- Öberförster a.D. Heinrich Baatz
- Forstoberamtsrat Robert Brems
- Medizinaldirektor Dr. Rudolf Bauer
- Forstamtsrat Siegfried Wegmann
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch die
Entwicklung der Wildbestände in Lohr!
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