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Lange Zeit war das Jagdrecht ein Privileg des Adels und der kirchlichen
Würdenträger. Die Bürger und Bauern hatten dieses Recht
nicht, litten aber unter den oftmals unerträglichen Wildschäden
und die Bauern waren zu kostenloser Jagdfron - Hilfsdiensten bei der
Jagd - für die hohen Herren verpflichtet.
Im Reform- und Revolutionsjahr 1848 wurde dieses Privileg aufgehoben.
Mit dem " Gesetz, die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund
und Boden in den Regierungsbezirken diesseits des Rheins betreffend
" vom 14. Juni 1848, wurde dieses Privileg aufgehoben, es hieß
in Art 1:"Das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden ist aufgehoben
und geht mit dem 1.Februar 1849 an die betreffenden Grundeigentümer
über"
Die lange unterdrückte Ohnmacht der Bauern und Bürger tobte
sich, wie so oft, an der unschuldigen Kreatur, dem Wild aus und vernichtete
die Wildbestände.
König Maximilian II von Bayern, erließ, um die Jagd in Bayern
in geregeltere Bahnen zu lenken, bereits am 2. April 1850 das "Gesetz,
die Ausübung der Jagd betreffend ". Dieses erste Bayerische
Jagdgesetz war 84 Jahre lang fast unverändert gültig, bis
es durch das Reichsjagdgesetz 1934 abgelöst wurde.
Mit dem Bayerischen Jagdgesetz von 1850 wurden die heute noch gültigen
Grundsätze eingeführt:
- das Reviersystem
- das Gemeinschafts- und Eigenjagdrevier
- die unterschiedlichen Mindestgrößen der Reviere im Hochgebirge
und im Flachland
- die Nutzung des Gemeinschaftsjagdreviers durch Verpachtung und die
anteilmäßige Auszahlung des Jagdpachtpreises an die Grundeigentümer
und
- die Jagdkarte als staatl. Jagderlaubnis.
Die damals festgelegte Mindestgröße für die Eigenjagdreviere
im Flachland, nämlich 240 bayer. Tagwerk ( heute 81,755 ha ), gilt
bis heute unverändert.
Da man damals die Jagd als Schädlingsbekämpfung oder auch
als reines Schießvergnügen verstand, den Begriff der Hege
und des Tierschutzes überhaupt nicht kannte, und eine eingefleischte
Wildfeindlichkeit insbesondere im ländlichen Bereich herrschte,
dem durch die staatl. Sicherheitsorgane nicht beizukommen war, blieben
die Jagden in einem erbärmliche Zustand.
In einem Schreiben des E. Frh. v. Thüngen von 1875 über die
Jagd in Bayern beklagt er sich:
"Man darf nur den Triebjagden in
der Nähe von großen Städten beiwohnen, so sieht man
so viele Schützen, dass man den Trieb wie mit Palisaden umstellen
kann. Nimmt man an einer solche Jagd teil, so ist es gut, vorher sein
Testament gemacht zu haben, denn viele der geladenen Gäste verstehen
nicht mit dem Gewehr umzugehen,: Diese Herren ballern darauf los, ohne
vorher erkannt zu haben auf was sie schießen "
Um solchen Zuständen Einhalt zu gebieten, kam es in Bayern zur
Bildung von Jagdschutzvereinen. Forstmeister Daniel Leykam gründete
am 24. Jan 1877 in Nürnberg den ersten Jagdschutzverein Bayerns.
Dieser Jagdschutzgedanke fand bayernweit begeisterte Aufnahme.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch die
Geschichte des BJV-Lohr!
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