Statuten
1. Ziel der Initiative
Wildbret ist ein hochwertiges Nahrungsmittel. Trotzdem wird Wildbret
nur zeitweise von den Verbrauchern nachgefragt. Dabei wird der Verkauf
von Wildbret in der Decke an den Endverbraucher immer schwieriger. Andererseits
bieten weiterverarbeitete Produkte eine Möglichkeit, Zeiten geringeren
Absatzes zu überbrücken und neue Verbraucherkreise zu erschließen.
Weiterverarbeitete Wildbretprodukte konkurrieren jedoch mit Wildbret
aus dem internationalen Handel.
Die Initiative hat deshalb folgende Ziele:
- Verbesserung der Vermarktungssituation von Wildbretprodukten durch
Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe
- Information der Verbraucher über die Vorzüge heimischen
Wildbrets
- Verbreiterung der Sortenvielfalt bei Wildbretprodukten
- Einhaltung hoher Qualitätsstandards in den Jagdrevieren und
Metzgereien
2. Marketingmaßnahmen
Die Initiative gibt sich ein Logo, damit der Verbraucher die heimischen
Wildbretprodukte von anderen unterscheiden und als solche wiedererkennen
kann.
Die Inititiative informiert die Verbraucher regelmäßig mit
geeigneten Maßnahmen über die Vorteile heimischen Wildbrets
3. Qualitätsstandards
Um sich von anderen Anbietern von Wildbret zu unterscheiden definiert
die Initiative Qualitätsstandards.
Qualitätsstandards für die Revierinhaber sind:
- keine Fütterung
- Beschränkung der Kirrung auf 1 Kirrplatz/100 ha, geringe Kirrmengen
(kleines Eimerchen) und artgerechtes Kirrfutter (nur Mais, Getreide,
Äpfel)
- wald- und landwirtschaftsgerechte Wildbestände
Qualitätsstandards für die Metzger sind:
- Verwendung des Logos ausschließlich für Wildbret aus
Revieren, die der Initiative angehören
- Deklaration der in den Wildprodukten enthalten Inhaltsstoffe
4. Finanzierung
Für die Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen wird ein
Einstiegsbeitrag von:
- 50 € pro Revier und
- 100 € pro Metzger/Gaststätte
und ein jährlicher Beitrag in Höhe von
- 10 € pro Revier und
- 20 €pro Metzger/Gaststätte
erhoben.
Nur wer den jeweiligen Betrag bezahlt, darf mit dem Logo werben und seine
Produkte als "Lohrer Wild aus Lohrer Wald" verkaufen. Damit
ist ein Einstieg in die Initiative (bei Bezahlung des Einstiegs- und des
Folgebeitrags) aber auch ein Ausstieg (z. B. bei Aufgabe des Reviers)
jederzeit möglich.
Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Hegegemeinschaft Lohr-Spessart.
5. Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der Initiative. Mitglied
sind die Revierinhaber, Metzger und Gaststättenbesitzer im Bereich
der Hegegemeinschaft Lohr-Spessart und Lohr-Frankenland. Weitere Voraussetzung
für die Mitgliedschaft ist das Bezahlen des Einstiegsbeitrags und
des jährlichen Beitrags.
Die Vollversammlung ist zuständig für:
- Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Finanzen
Die Vollversammlung ist mindestens einmal pro Jahr einzuberufen. Jedes
Mitglied hat eine Stimme. Für Entscheidungen ist die Mehrzahl der
bei der Vollversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
6. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung besteht aus den Hegeringleitern der
Hegegemeinschaft Lohr - Spesart und Lohr- Frankenland und dem Jagdleiter
des Forstamts Lohr a. Main.
Die Geschäftsführung ist zuständig für:
- Die Erledigung des Tagesgeschäfts
- Die Vertretung der Initiative nach Außen
- Die Durchführung geeigneter Marketingmaßnahmen
- Die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Vollversammlung
Hegegemeinschaft Spessart
Eisenhammerweg 7
97816 Lohr a. Main |
Hegegemeinschaft Frankenland
Buchenstraße 7
97816 Lohr a. Main |
Forstamt Lohr
Forsthof 7
97816 Lohr a. Main |
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